Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
K Line Europe GmbH Bonner Straße 203 J-K 40589 Düsseldorf
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der K Line Europe GmbH, Bonner Straße 203 J-K, 40589 Düsseldorf, und ihrer verbundenen Unternehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unternehmen mit Sitz in den USA (nachfolgend „K Line“ genannt), mit ihrem Vertragspartner, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Auftraggeber kann ein Arzt, Techniker, Händler oder jede andere Stelle sein, die die Verantwortung für die Auftragserteilung an K Line übernimmt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand Produkte und Dienstleistungen zur Unterstützung von Ärzten (Zahnärzten und Kieferorthopäden) aus der Dental- und Kieferorthopädiebranche bei der Planung und Durchführung von Behandlungen von Zahn- und Kieferfehlstellungen umfasst.
1.3 Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
1.4 Diese Bestimmungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Auftraggeber erkennt an, dass er mit der Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit K Line die jeweils aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und somit für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von K Line gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie Kunden, die keine Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die Angebote von K Line sind verbindlich und nicht freibleibend. Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. K Line übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Annahmeerklärungen für Bestellungen an K Line erfolgen stets durch die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von K Line in ihrem digitalen Portal.
2.2 Die Präsentation einzelner Produkte in den Geschäftsräumen, im Onlineshop oder in Broschüren oder Katalogen von K Line stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Es handelt sich vielmehr lediglich um unverbindliche Darstellungen der Produkte.
2.3 Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von K Line sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
3. Leistungsumfang
3.1 Die Behandlungsplanung beginnt, sobald K Line die erforderlichen Unterlagen vom behandelnden Arzt bzw. Vertragspartner, d. h. dem Auftraggeber, erhalten hat. Zuvor erfolgt eine Fallbewertung durch unsere zahnmedizinischen Experten oder Techniker. Die Fallbewertung dient lediglich als allgemeine Empfehlung zur Beantwortung von Fragen zur Behandlungsdauer und zur Bestimmung der erforderlichen K Line Produkte. Die Fallbewertung ist weder rechtlich noch medizinisch verbindlich, und K Line übernimmt keine Haftung für ihre Richtigkeit oder ihre Eignung für einen bestimmten Patienten.
3.2 Um einen Kostenvoranschlag anzufordern, sendet der Auftraggeber die vollständigen Unterlagen an K Line. Ein Kostenvoranschlag für einen Behandlungsplan kann über das Online-Portal bei K Line angefordert werden. Die genannten Unterlagen müssen außerdem klinische Fotos, Abformungen (Abformlöffel, Gipsmodelle oder digitale Scans) und ein Röntgenbild enthalten. Der Auftraggeber kann K Line jedoch auch beauftragen, ohne alle Unterlagen zu übermitteln. Beauftragt der Auftraggeber K Line ohne die oben genannten erforderlichen Unterlagen, übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für die Qualität und das Ergebnis des von K Line vorgeschlagenen Plans.
3.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, oder Behinderungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen K Line, die Erbringung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. Arbeitskämpfe, Pandemien und ähnliche Umstände stehen höherer Gewalt gleich, sofern sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich über den Eintritt solcher Umstände.
3.4 Die Kosten für einen von K Line erstellten Behandlungsplanvorschlag werden in der Vereinbarung mit dem Auftraggeber festgelegt und können durch eine gesonderte Liefervereinbarung oder per E-Mail verbindlich vereinbart worden sein. Der Preis des Behandlungsplanvorschlags hängt von der verwendeten Software, der Region, der Art der Plananfrage und der vom Auftraggeber gewünschten Bearbeitungsgeschwindigkeit ab.
3.5 Auf Grundlage der übermittelten Daten bzw. Unterlagen erstellt K Line den Kostenvoranschlag für einen entsprechenden Behandlungsplanvorschlag und übermittelt ihn an den bestellenden Auftraggeber. Dies stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Erstellung eines individuellen Behandlungsplanvorschlags einschließlich der entsprechenden Aligner dar. K Line ist an dieses Angebot für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Datum des Kostenvoranschlags gebunden.
3.6 Der behandelnde Zahnarzt kann jederzeit in die Behandlungsplanung eingreifen und die Behandlungsziele und deren Umsetzung mithilfe kurzer Beschreibungen im Portal kommentieren und anpassen. K Line unterstützt den Auftraggeber, um auf Grundlage der bereitgestellten Informationen die bestmögliche Nutzung der Produkte und Leistungen von K Line zu ermöglichen. Diese Leistungen der Behandlungsplanung werden insbesondere über das Portal erbracht. Die kieferorthopädischen Behandlungsapparaturen von K Line werden individuell gefertigt, und es werden ausschließlich zertifizierte Materialien verwendet.
3.7 Nachdem der Auftraggeber den von K Line vorgeschlagenen Plan freigegeben hat, gilt dieser als rechtsverbindliche Bestellung, und der Auftraggeber trägt jederzeit die medizinrechtliche Haftung für die Durchführung des von K Line erstellten Behandlungsplanvorschlags. K Line trägt unter keinen Umständen eine medizinrechtliche Haftung für ihre vorgeschlagenen Behandlungspläne, und der Auftraggeber erkennt an, dass K Line die Behandlungsplanung ausschließlich als Dienstleistung erbringt und die endgültigen medizinischen Entscheidungen allein beim Auftraggeber liegen.
3.8 Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage an, kann jede Partei den Vertrag ohne Haftung kündigen.
3.9 Unbegrenzte Fallbehandlungen: Jeder als „unbegrenzt“ gekennzeichnete Fall hat eine maximale Laufzeit von 3 Jahren ab Freigabe des Falls. Wird innerhalb dieses Zeitraums ein Retainer für den Fall bestellt, gilt der Fall als abgeschlossen und es werden keine weiteren Aligner für diesen Fall geliefert.
3.10 Behandlungspläne: Alle Behandlungspläne haben nach dem Hochladen eine maximale Gültigkeitsdauer von 03 (drei) Monaten. Wird ein Behandlungsplan nicht innerhalb dieser drei Monate freigegeben, wird dem Kunden der Standardpreis für den Behandlungsplan berechnet. Möchte der Kunde den Fall nach Ablauf dieses Zeitraums neu beginnen, muss mit einer neuen Einreichung ein neuer Plan angefordert werden.
4. Änderung oder Stornierung des Auftrags
4.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags müssen schriftlich über das Portal erfolgen. Werden Änderungen nicht schriftlich über das dafür vorgesehene Portal von K Line übermittelt, führt K Line den Auftrag und die Beratungsleistungen wie ursprünglich vereinbart aus, ohne gewünschte Änderungen zu berücksichtigen.
4.2 K Line behält sich das Recht vor, Anfragen für kieferorthopädische Aligner abzulehnen oder zu stornieren. Entscheidet sich der Kunde, einen Fall nach Beginn des Fertigungsprozesses zu stornieren, ist der Kunde zur vollständigen oder teilweisen Zahlung dieses Falls verpflichtet. Die Entscheidung von K Line über die Zahlung im Zusammenhang mit einer Stornierung ist abschließend und endgültig.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, K Line nach Treu und Glauben zu unterstützen und alle in seinem Einflussbereich liegenden erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags sicherzustellen. Insbesondere hat der Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig bereitzustellen, sofern diese für die Erfüllung des Auftrags wesentlich sind. Der Auftraggeber hat K Line unverzüglich, spätestens 24 Stunden nach Auftragsfreigabe, über alle während der Ausführung eintretenden Umstände zu informieren, die die Bearbeitung beeinflussen können. Werden Informationen nicht rechtzeitig oder nicht korrekt bereitgestellt, ist K Line von jeder Haftung für daraus resultierende Verzögerungen oder Fehler befreit.
5.2 Grundsätzlich kann jeder Zahnarzt bzw. Anwender die Leistungen und Produkte von K Line nutzen. Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich. K Line bietet jedoch verschiedene Onlinekurse und Vorträge erfahrener K Line Anwender an, um sich für die Behandlung von Fehlstellungen mit Alignern zertifizieren zu lassen.
5.3 Entscheidungen über die Beurteilung, Diagnose, Planung und angemessene Behandlung von Patienten liegen allein und ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers. Die Verantwortung des Auftraggebers für die kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich ausdrücklich auf die Überarbeitung, Bewertung, Änderung und Bestätigung des Vorschlags von K Line im Rahmen der Behandlungsplanung. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, die Empfehlungen von K Line umzusetzen oder zu entscheiden, ob Produkte und Leistungen von K Line für die Anwendung bei einem bestimmten Patienten, für einen bestimmten Zweck oder zur Erzielung eines bestimmten Ergebnisses geeignet sind.
6. Vergütung
6.1 Die in den offiziellen Preislisten, Angeboten oder sonstigen Mitteilungen von K Line genannten Preise dienen nur zur Information und sind unverbindlich. Verbindlich sind ausschließlich die im endgültigen Kostenvoranschlag und in der bestätigten Auftragsvereinbarung genannten Preise, zuzüglich etwaiger Steuern sowie Verpackungs-, Porto- und Frachtkosten.
6.2 Zusätzliche Lieferungen, Änderungen oder Leistungen, die der Auftraggeber anfordert, werden gesondert berechnet. Hinsichtlich der Verpackungs-, Porto- und Frachtkosten ist K Line berechtigt, die für den Besteller günstigste Versandart zu wählen.
6.3 Eine von K Line ausgestellte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
6.4 K Line akzeptiert Barzahlung und Banküberweisung als Zahlungsarten. Bei Neukunden kann K Line die akzeptierten Zahlungsarten vor Annahme des Auftrags einschränken. K Line nimmt keine Zahlungen von Patienten entgegen.
6.5 Bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung behält sich K Line das Recht vor, Zinsen in gesetzlicher Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Zusätzlich kann K Line laufende oder künftige Leistungen, Lieferungen oder den Zugang zu Produkten aussetzen, bis die offenen Zahlungen beglichen sind.
7. Liefer- und Leistungszeit
7.1 Der Kostenvoranschlag erfolgt innerhalb von 2–3 Werktagen nach Eingang der Auftragsbestätigung sowie der vollständigen Patientendaten und Abformungen, sofern K Line im Einzelfall keine anderen Lieferzeiten angibt. Der Versand des Behandlungsvorschlags einschließlich der auf dieser Grundlage individuell gefertigten Zahnschienen erfolgt innerhalb von 10–12 Werktagen, gerechnet ab Abschluss und Bestätigung des entsprechenden Vertrags (per E-Mail, Fax oder über das Portal), sofern K Line im Einzelfall keine anderen Lieferzeiten angibt.
7.2 Fälle mit einer Gesamtbehandlungsdauer von bis zu zehn (10) Monaten werden standardmäßig als Komplettkit geliefert. Wünscht ein Kunde bei einem Fall unter zehn (10) Monaten eine Lieferung in mehreren Phasen, gilt dies als Ausnahme von der Standardregelung. Solche Ausnahmen müssen im Voraus einvernehmlich vereinbart, kaufmännisch verhandelt und formell als Nachtrag zur Handelsvereinbarung dokumentiert werden.
7.3 Die Lieferung der K Line Produkte erfolgt frei Frachtführer Versandstelle Düsseldorf auf Kosten und Gefahr des Kunden, auf dem nach Ermessen von K Line günstigsten Versandweg. Bei Sonderwünschen des Kunden werden die Mehrkosten gesondert berechnet.
7.4 Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich als verbindlich gekennzeichnet sind.
7.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Sendung an die Person oder das Unternehmen, das den Transport durchführt, auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Kunden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Mitteilung von K Line über die Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7.6 Der Kunde verpflichtet sich, alle geltenden US-amerikanischen und internationalen Exportkontrollgesetze, Handelsbeschränkungen und Wirtschaftssanktionen einzuhalten. K Line haftet nicht für Verzögerungen, Nichterfüllung oder Strafen, die sich aus regulatorischen Beschränkungen, Exportverboten oder staatlich verhängten Sanktionen ergeben.
7.7 Incoterms: Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen EXW (Ex Works) ab dem Werk von K Line in Düsseldorf, Deutschland, gemäß Incoterms 2020. Zusätzliche Lieferbedingungen oder Änderungen müssen gesondert vereinbart werden und können zusätzliche Kosten verursachen.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, und K Line einen festgestellten Mangel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt, anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zeigt sich ein solcher Mangel später, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen; andernfalls gilt die Ware als vollständig genehmigt. Im Übrigen gilt § 377 des Handelsgesetzbuches (HGB). Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Frist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware.
8.2 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln des Behandlungsplanvorschlags oder der Zahnschienen beträgt, gleich aus welchem Rechtsgrund, ein Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt auch für alle Schadensersatzansprüche gegen K Line, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Die einjährige Verjährungsfrist gilt jedoch mit folgenden Maßgaben:
a) Die Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen eines Mangels oder wenn K Line eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstands übernommen hat.
b) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gilt ferner nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit; bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung; bei Garantiezusagen, sofern vereinbart; bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehen; soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
c) Die einjährige Verjährungsfrist gilt auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche beginnt mit der Lieferung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Beginn, die Hemmung und den Neubeginn der Verjährung unberührt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die nicht mit einem Mangel im Zusammenhang stehen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
8.3 Wird im Falle eines Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangt und soll die Sache nachgebessert werden, gilt die Nachbesserung frühestens nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises besteht nur, wenn die mangelhafte Ware nicht innerhalb von 4 Wochen nach ordnungsgemäßer Mängelanzeige ersetzt wird.
8.4 K Line haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet K Line nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, z. B. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Garantiezusagen, soweit diese vereinbart wurden. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.5 Auch bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von K Line auf den für diese Vertragsart typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, Schadensersatzansprüche Dritter sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden können nicht verlangt werden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.
8.6 Soweit gesetzlich zulässig, gelten sämtliche Haftungsausschlüsse und -beschränkungen zugunsten von K Line auch für deren Mitarbeiter, Beauftragte, Vertreter und Subunternehmer.
8.7 K Line haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen oder Betriebsunterbrechungen, es sei denn, diese wurden durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.
8.8 K Line haftet nicht für Produktergebnisse, Behandlungsergebnisse oder Leistungsmängel, die zurückzuführen sind auf:
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unvollständige, ungenaue oder fehlende Unterlagen des Kunden,
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unsachgemäße Handhabung, Veränderung oder Verwendung des Produkts durch den Kunden,
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Nichtbeachtung der Empfehlungen und Anweisungen von K Line oder der Branchenstandards.
9. Geistiges Eigentum
9.1 Der Kunde erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass sämtliche Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, proprietäre Algorithmen, Software, Behandlungspläne, Produktdesigns, Workflows und alle sonstigen von K Line erstellten, entwickelten oder bereitgestellten Materialien (zusammen „K Line IP“), alleiniges und ausschließliches Eigentum von K Line bleiben. Der Kunde darf unter keinen Umständen:
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den Quellcode oder die zugrunde liegende Technologie der Produkte, Software oder Behandlungspläne von K Line kopieren, vervielfältigen, verändern, zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren oder dies versuchen,
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ohne vorherige schriftliche Genehmigung abgeleitete Werke erstellen oder das geistige Eigentum von K Line verändern oder anpassen,
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K Line IP ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von K Line an Dritte weitergeben, teilen, unterlizenzieren oder verbreiten,
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das geistige Eigentum von K Line für andere Zwecke als die von K Line ausdrücklich genehmigte bestimmungsgemäße Verwendung nutzen.
Jede unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder widerrechtliche Aneignung des geistigen Eigentums von K Line gilt als wesentliche Vertragsverletzung und kann rechtliche Schritte nach sich ziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterlassungsansprüche, Schadensersatz und die Kündigung aller Vereinbarungen mit dem Kunden.
10. Datenschutz
10.1 Im Portal von K Line werden personenbezogene Daten und sensible Informationen von Kunden, Patienten (ehemaligen, potenziellen und aktuellen) und Ärzten erhoben und gespeichert, sofern diese über ein Kundenkonto auf www.klineportal.com registriert sind. Für Patienten mit Sitz in den Vereinigten Staaten hält K Line den HIPAA sowie die geltenden Datenschutzgesetze der Bundesstaaten hinsichtlich der Erhebung, Speicherung und Übermittlung geschützter Gesundheitsinformationen (PHI) ein. Für Kunden in Kalifornien hält K Line zudem den CCPA ein und gewährleistet die Verbraucherrechte in Bezug auf Auskunft, Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten. Die Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener und gesundheitsbezogener Daten an bzw. durch die K Line Europe GmbH sowie die Speicherung dieser Daten durch einen Dritten im Auftrag von K Line erfordert die wirksame Einwilligung der betroffenen Patienten. Diese Einwilligung muss vor der Bestätigung des Behandlungsplans erteilt werden. Sie wird durch die Bestätigung der Einwilligung in die Datenerhebung und Datenverarbeitung im Portal erteilt. K Line verweist auf ihre Datenschutzerklärung unter: https://www.kline-europe.com/privacy-policy.
10.2 K Line sichert zu, dass personenbezogene Daten des Kunden nicht an Dritte außerhalb unserer Unternehmensgruppe weitergegeben werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung oder der Kunde hat vorher ausdrücklich eingewilligt. Eine Weitergabe personenbezogener Daten innerhalb der K Line Gruppe ist durch ein berechtigtes Interesse zu Verwaltungszwecken gerechtfertigt und überwiegt nicht die Rechte des Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
10.3 Der Kunde verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, einschließlich proprietärer Daten, Designs und Behandlungspläne, vertraulich zu behandeln und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von K Line nicht an Dritte weiterzugeben. In den Vereinigten Staaten kann die unbefugte Weitergabe patientenbezogener Informationen rechtliche Folgen nach HIPAA, CCPA und den geltenden Gesetzen der Bundesstaaten haben. K Line behält sich das Recht vor, Verträge zu kündigen und bei Verstößen gegen Vertraulichkeitspflichten rechtliche Schritte einzuleiten.
10.4 K Line behält sich das Recht vor, Kundendaten zwischen internen Standorten und externen Dienstleistern zu übermitteln und zu verarbeiten, um die Auftragsabwicklung, Qualitätskontrolle und den Geschäftsbetrieb zu ermöglichen. Einige dieser Standorte können sich außerhalb der EU oder der USA befinden. Für europäische Kunden erfolgt die Datenspeicherung ausschließlich innerhalb der EU im Einklang mit der DSGVO. Für Kunden in den USA erfolgen alle Datenübermittlungen im Einklang mit den HIPAA-Vorschriften, und die Daten werden in sicheren, HIPAA-konformen Einrichtungen innerhalb der EU gespeichert. Bei internationalen Kunden außerhalb der USA und der EU können Daten in den dafür vorgesehenen globalen Einrichtungen von K Line gespeichert werden, sofern die lokalen Gesetze eingehalten werden.
11. Aufbewahrung
11.1 An K Line übersandte Unterlagen gehen in das Eigentum von K Line über. K Line ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen zurückzugeben. Der Auftraggeber hat entsprechend den berufsrechtlichen und vertraglichen zahnärztlichen Dokumentationspflichten mehrere Kopien anzufertigen und diese für die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen aufzubewahren. K Line übernimmt keine Haftung für den Verlust von Unterlagen und Daten durch Übermittlung und Verarbeitung. Der Auftraggeber hat erforderliche Unterlagen erneut an K Line zu senden, wenn diese für die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung benötigt werden.
11.2 Physische Unterlagen, einschließlich Abformungen, Studienmodellen, Röntgenbildern und Fotos, werden so lange aufbewahrt, wie es für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Danach können die Unterlagen nach Ermessen von K Line vernichtet oder archiviert werden. K Line kann die Unterlagen mit Zustimmung des Auftraggebers oder nach Anonymisierung intern für Beratungen, Fortbildungen, Forschung, Veröffentlichungen oder fachliche Begleitmaterialien verwenden.
11.3 K Line behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Kunden werden 30 Tage im Voraus über Änderungen informiert, und die weitere Nutzung der Leistungen von K Line gilt als Annahme der aktualisierten Bedingungen.
11.4 K Line behält sich das Recht vor, den Vertrag bei einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden fristlos zu kündigen, einschließlich Nichtzahlung, unbefugter Nutzung des geistigen Eigentums von K Line, Nichteinhaltung der Datenschutzgesetze der USA oder der EU oder Verletzung von Vertraulichkeitspflichten. Die Kündigung entbindet den Kunden nicht von bereits bestehenden finanziellen Verpflichtungen.
12. Schriftform, Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Der Kunde darf Ansprüche, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von K Line abtreten oder übertragen. Jede Abtretung ohne Genehmigung ist unwirksam.
12.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
12.3 Änderungen, Abänderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. Bei internationalen Geschäften unterliegen diese Geschäftsbedingungen und die daraus resultierenden Verträge ausschließlich deutschem Recht.
13. Schiedsverfahren
13.1 Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind zunächst durch Mediation oder ein Schiedsverfahren beizulegen, bevor der Rechtsweg beschritten wird. Das Schiedsverfahren wird nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) durchgeführt.
13.2 Das Schiedsverfahren findet in Düsseldorf nach deutschem Recht statt.
14. Freistellung
14.1 Der Kunde verpflichtet sich, K Line von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Nutzung der Produkte oder Leistungen von K Line durch den Kunden unter Verstoß gegen diese Bedingungen oder geltende Gesetze ergeben.